Das Finanzamt Solingen-West hat unserem Unternehmen eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gem. § 48 Abs. 1 EStG erteilt. Diese ist vom 27.01.2003 bis zum 31.12.2005 gültig und trägt die Sicherheitsnummer 00110023.
Sie können die Gültigkeit unserer Freistellung beim zuständigen Finanzamt oder online beim Bundesamt für Finanzen www.bff-online.de überprüfen.
Unsere Freistellungsbescheinigung als PDF zum Download (420 KB)